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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung – für Privatpersonen ein Muss!

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die Gefahr im täglichen Leben einen Schaden zu verursachen ist immer präsent. Insbesondere wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Vor allem für Mieter und Mietinteressenten ist die private Haftpflichtversicherung nahezu eine zwingende Voraussetzung.

 

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, abgedeckt. Dabei prüft die Privathaftpflichtversicherung zunächst, ob diese Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Bei ungerechtfertigten Ansprüchen werden diese abgewehrt. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Dabei ist zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung eine Zeitwertentschädigung ist und somit nicht den Neupreis bei einem Schadensfall leistet. Allerdings liegen Versicherungsgesellschaften mit ihrer ersten Einschätzung nicht immer richtig. Nachfragen und um ein erneutes Gutachten bitten, kann unter Umständen bereits zu anderen Schadenssummen führen.

Gegensätzliche Erwartungen bei der Schadensberechnung sind nicht selten. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung können Sie sich in solchen Fällen wehren. Dabei stellt die Rechtsschutzversicherung das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Unter anderem werden durch die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, um Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen.

 

Versicherter Personenkreis:

Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind auch Ehegatten oder Lebenspartner / Partner in häuslicher Gemeinschaft mitversichert, ebenso wie Ihre Kinder. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen zu Mitversicherung von Kindern zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Wir achten darauf, dass Ihre Kinder, solange sie zu Hause leben, bei Ihnen mitversichert sind – egal ob sie sich in einer Berufsausbildung befinden oder bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben. Gerne überprüfen wir dazu Ihre aktuelle Versicherung!

 

Mietwohnung:

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Zudem wird eine Privathaftpflichtversicherung von vielen Vermietern als zwingende Voraussetzung erachtet.

Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mitgemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden jedoch nicht gedeckt! Allerdings können Sie sich als Mieter auch gegen solche Schäden absichern – und zwar mit einer Glasversicherung. Fragen Sie uns danach.

Der Hund beißt in den Arm des Mannes

Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für mögliche Schäden, die Ihre Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade, weil Tiere unvorhersehbar sind, sollten Sie sich vor Schadensersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

Die Frau wirbelte auf dem Eis herum

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Immobilieneigentümer sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass niemand durch Ihre Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Zisterne

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere ist die Schadenhöhe gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Baugerüst

Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.

Gerne beraten wir Sie über alle Leistungsumfänge einer privaten Haftpflichtversicherung ausführlich und persönlich. Besuchen Sie unser Maklerbüro in Dorfen im Landkreis Erding, und freuen sich auf eine kompetente Beratung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse.

Dorfener Versicherungsmakler GmbH
Am Stadtpark 6, 84405 Dorfen

Telefon: 0 8 0 8 1 - 9 3 5 5 9 3
E-Mail: info@vm-dorfen.de

 

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