Seite wählen

Tierhalter-Haftpflicht

Tierhalterhaftpflichtversicherung – ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!

Grundsätzlich ist das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen, Vögeln oder Kleintieren im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind Hunde, Pferde sowie Reit-, Zug- und Nutztiere. Diese erfordern eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Jeder Tierhalter kann auf Schadensersatz verklagt werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Ein Verschulden des Halters ist dabei nicht zwingend (§ 833 BGB).

Insbesondere können bei Personenschäden extrem hohe Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen! Davor geschützt sind Sie mit einer guten Tierhalterhaftpflichtversicherung.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden, sind versichert. Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterrisiko
  • Flurschäden
  • Reitbeteiligungen
  • unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Schadensbeispiele:

 

Beim Ausführen einer Stute erschrickt das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlägt mit dem Huf aus. Unglücklicherweise trifft es einen Passanten an der Brust und bricht ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nimmt den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenshöhe wird auf 1.700 € geschätzt.

 

Rechner: LINK

Pferd und Schwanz

Bei einem Spaziergang läuft ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses weicht erschrocken zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenshöhe wird auf 450 € geschätzt.

 

Rechner: LINK

 

Bereits diese beiden Beispiele machen deutlich, dass Sie als Tierbesitzer bzw. Tierhalter schnell in Situationen kommen können, bei denen Sie Entschädigungen an Dritte zu zahlen haben. Damit sich Unfälle, in denen Ihre Tiere verwickelt sind, nicht zur finanziellen Belastung für Sie und Ihre Familie entwickeln, schließen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab. Um genau für den Fall, von dem Sie nie geglaubt hätten, dass er passiert, abgesichert zu sein. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

der Hund

Dorfener Versicherungsmakler GmbH
Am Stadtpark 6, 84405 Dorfen

Telefon: 0 8 0 8 1 - 9 3 5 5 9 3
E-Mail: info@vm-dorfen.de

 

Öffnungszeiten