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Glasversicherung

Die Glasversicherung deckt Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Beispielsweise ist auch ein Cerankochfeld mitversichert. Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen.  Die Glasversicherung ist speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.

Was ist versichert?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren­Versicherung“.  Es ist somit jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Glasversicherung

Dorfener Versicherungsmakler GmbH
Am Stadtpark 6, 84405 Dorfen

Telefon: 0 8 0 8 1 - 9 3 5 5 9 3
E-Mail: info@vm-dorfen.de

 

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