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Kfz-Versicherung

KFZ-Versicherung – Sicherheit im Straßenverkehr

Bei einer Autoversicherung zählt es in erster Linie, dass Sie sich im Schadensfall auf Ihre Versicherungsgesellschaft verlassen können. Insbesondere dann, wenn Sie tagtäglich auf Ihr Auto angewiesen sind. Eine gute KFZ-Versicherung sollte mit verständlichen Tarifen und frei von versteckten Klauseln sein. Noch besser, die Versicherung passt sich ganz und gar Ihren individuellen Lebensbedingungen an – und nicht umgekehrt. Gerne unterstützen wir Sie dabei, genau den Schutz zu wählen, den Sie benötigen. Angefangen bei der KFZ-Haftpflicht, über die Teilkasko-, Vollkasko- und Insassenunfallversicherung bis zum Auto-Schutzbrief sowie Fahrerschutz. Schließlich unterscheiden sich die Anforderungen eines Alleinfahrers grundsätzlich von Familien mit mehreren Fahrern. Auch bei einer Fahrgemeinschaft können andere Zusatzleistungen interessant sein – gerne zeigen wir Ihnen, worauf es bei einer KFZ-Versicherung insbesondere ankommt.

KFZ-Versicherung – Sicherheit im Straßenverkehr

KFZ-Haftpflichtversicherung – Leistungsumfang

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben – wer keine hat, macht sich strafbar. Grundsätzlich schützt Sie die Auto-Haftpflichtversicherung vor Schäden im Straßenverkehr sowie Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden. Auf Wunsch sind erweiterte Versicherungsleistungen möglich. Dazu zählen beispielsweise höhere Deckungssummen, ein Kfz-Schutzbrief, für unentgeltliche Hilfe bei Unfällen und Pannen vorwiegend im Ausland, weitere mitversicherte Personen und vieles mehr. Je nach gewählten Zusatzleistungen kann der zu zahlende Beitrag von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren. Um nicht unnötig zu hohe Beiträge zu zahlen, sollten nur Leistungen gewählt werden, die Sie auch tatsächlich brauchen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, genau solche individuellen Leistungen zu wählen.

 

Teilkaskoversicherung

Bei einer Teilkaskoversicherung sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug und anderen mitversicherten Teilen abgedeckt. Insbesondere greift die Teilkaskoversicherung bei Brand- und Explosionsschäden, bei Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen), bei Zusammenstößen mit Haarwild, beim Fahrzeugdiebstahl, Raub und Unterschlagung und vielem mehr. Sie können eine Teilkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zur Teilkaskoversicherung ausführlich und transparent.

 

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind. Auch hier können Sie sich für oder gegen eine Selbstbeteiligung entscheiden. Von der Vollkaskoversicherung werden, neben Leistungen aus dem Teilkasko-Paket, zusätzlich auch Schäden durch Unfall als auch mutwillige oder böswillige Zerstörungen fremder Personen abgedeckt. Allerdings kann der Versicherungsträger bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – beispielsweise Trunkenheit am Steuer – die Leistungen kürzen oder ganz ablehnen.

 

Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung

Mit einer Insassenunfallversicherung sind Verletzungen an Mitfahrern, die bei einem Unfall geschehen, abgesichert. So können Leistungen in Form von Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld inklusive Genesungsgeld oder auch Todesfallentschädigung erfolgen. Auch in Fällen, wenn Mitfahrer verletzt werden, ohne dass der Unfallverursacher bekannt ist, greift die Insassenunfallversicherung – und zwar europaweit und in vielen weiteren Regionen. Gerne beraten wir Sie über die wichtigsten Leistungen einer Insassenunfallversicherung – ausführlich und kompetent.

Auto-Schutzbrief

Generell erhalten Sie mit einem Auto-Schutzbrief rasche Hilfe bei Unfällen und Pannen – europaweit. Neben Abschlepp- sowie Bergungskosten zählen hierzu auch viele weitere Leistungen, wie beispielsweise der Krankenrücktransport oder die Kinderrückholung, Mietwagen- und Hotelkosten, Hilfe im Todesfall und vieles mehr. Mit einem Auto-Schutzbrief erhalten Sie bei Notfällen im Straßenverkehr verlässliche Hilfe und in vieler Hinsicht Kostenersatz.

 

Fahrerschutz

Trägt der Unfallverursacher Verletzungen nach einem Unfall davon, haftet die Autohaftpflichtversicherung nicht. Diese Leistung gewährt der Fahrerschutz. Mit einem Fahrerschutz ist jeder berechtigte Fahrer (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) von den finanziellen Belastungen eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls geschützt. Auch in Fällen, wenn der Unfallverursacher unbekannt oder mittellos ist, greift der Fahrerschutz.

 

Bei allen Fragen rund um KFZ-Versicherungen, Zusatzleistungen, Tarifen, versteckten Klauseln & Co. kontaktieren Sie uns und lassen sich in unserem Maklerbüro in Dorfen unverbindlich beraten.

Dorfener Versicherungsmakler GmbH
Am Stadtpark 6, 84405 Dorfen

Telefon: 0 8 0 8 1 - 9 3 5 5 9 3
E-Mail: info@vm-dorfen.de

 

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