Krankentagegeld
Krankentagegeld – Einkommenslücken bei längerer Arbeitsunfähigkeit schließen
Im Falle einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, zahlt in der Regel der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Nach Ablauf dieser Zeit tritt die gesetzliche Krankenkasse in Leistung und zahlt Krankengeld für maximal 78 Wochen aus – inklusive Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber. Das Krankengeld beträgt maximal 70 % Ihres Bruttoeinkommens aber nicht mehr als 90 % vom Nettoeinkommen, dabei wird der geringere Wert zugrunde gelegt. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit müssen Sie dementsprechend mit erheblichen Verdienstausfällen rechnen. Um genau diese Einkommenslücken auszugleichen, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Die Krankentagegeldversicherung sichert Ihr Einkommen und damit Ihren Lebensstandard, wenn Sie für längere Zeit arbeitsunfähig sind.
Richtige Bemessungsgrundlage wählen
Bei der Wahl der richtigen Krankentagegeldversicherung müssen viele Aspekte beachtet werden. Insbesondere dürfen Sie sich nicht überversichern. Das heißt, das versicherte Krankentagegeld inklusive dem gesetzlichen Krankengeld sollte Ihren vorherigen Nettolohn nicht übersteigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtige Bemessungsgrundlage zu wählen. Auch bei allen anderen Fragen rund um die Krankentagegeldversicherung beraten wir Sie ausführlich und unverbindlich.
Übrigens auch privat Krankenversicherte sollten daran denken, dass Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt werden müssen – auch wenn sich Ihr Einkommen reduziert hat. Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung lohnt sich daher nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für privat Versicherte.
Jetzt anrufen und sich unverbindlich rund um Krankentagegeldversicherung beraten lassen.
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